Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Jascha Brunnhuber – Personal Trainer und seinen Kundinnen und Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen, Verträge und Angebote im Zusammenhang mit dem Personal Training bei Jascha Brunnhuber – Personal Trainer.

Die jeweils vereinbarten Leistungen, Preise und sonstigen individuellen Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung bzw. der individuellen Vereinbarung.

Die AGB werden dem Kunden vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich oder digital zur Verfügung gestellt und gelten mit Abschluss der Vereinbarung bzw. Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen als einbezogen.

§ 2 Leistungsumfang

Das Personal Training erfolgt individuell und zielgerichtet auf Grundlage der vereinbarten Ziele und des jeweiligen Leistungsangebots.

Bei entsprechenden Angeboten können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • persönliche Coachingtermine
  • trainingsbezogene Betreuung per WhatsApp
  • Feedback zu eingesendeten Trainingsvideos
  • bedarfsgerechte Planchecks und Plananpassungen

Trainingspläne werden gewissenhaft und im Interesse der Kunden und ihrer Ziele überprüft und entsprechend des aktuellen Trainingsverlaufs beibehalten oder bei Bedarf angepasst bzw. geändert.

Bei entsprechenden Angeboten ist eine trainingsbezogene Betreuung per WhatsApp einschließlich der Beantwortung von Fragen und Feedback zu eingesendeten Videos Bestandteil der Leistung. Die Betreuung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistung und zu den üblichen Betreuungszeiten. Eine ständige Erreichbarkeit wird nicht geschuldet.

Der Leistungsumfang einzelner Angebote kann im jeweiligen Angebot näher beschrieben werden.

§ 3 Monatsabonnements

Monatsabonnements werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraums gekündigt werden.

Der erste Zahlungszeitraum beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn. Der monatliche Beitrag ist jeweils im Voraus für den jeweiligen Zahlungszeitraum zu entrichten.

Eine Nichtnutzung der angebotenen Leistungen durch den Kunden, obwohl diese vertragsgemäß zur Verfügung stehen, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Änderungen der vereinbarten Leistungen oder Vergütung bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Das Recht beider Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung des Abonnements bleibt hiervon unberührt.

Urlaub des Kunden

Der Kunde kann sein Abonnement für insgesamt bis zu 2 Monate pro Kalenderjahr pausieren, sofern der Urlaub mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt wird. Individuelle abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Krankheit des Kunden

Bei kurzfristiger Erkrankung können vereinbarte Termine nach Möglichkeit verschoben werden.

Bei länger andauernder Erkrankung kann das Abonnement nach entsprechendem Nachweis pausiert bzw. der Zahlungs- und Leistungszeitraum entsprechend verlängert werden.

Eine Nichtnutzung des Abonnements aufgrund kurzfristiger Erkrankungen führt nicht automatisch zu einer Pause.

§ 4 Urlaub und Krankheit des Trainers

Urlaubszeiten des Trainers werden nach Möglichkeit mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt.

Während des Urlaubs kann die persönliche Betreuung sowie die WhatsApp-Betreuung eingeschränkt sein oder pausieren. Eine Betreuung im üblichen Umfang während des Urlaubs wird nicht geschuldet.

Bei kurzfristiger Erkrankung oder sonstiger vorübergehender Verhinderung des Trainers werden betroffene Termine nach Möglichkeit verschoben.

Bei länger andauernder Verhinderung kann das Abonnement pausiert bzw. der Leistungs- und Zahlungszeitraum entsprechend verlängert werden. Bei Paketen kann sich der Einlösezeitraum entsprechend verlängern.

Kann die vereinbarte Leistung vorübergehend nur in eingeschränktem Umfang erbracht werden, kann der Kunde einer Fortführung der Zusammenarbeit mit reduziertem Leistungsumfang ausdrücklich zustimmen. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt bestehen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 5 Einzelstunden und Pakete

Einzelstunden und Pakete werden einmalig gebucht und sind keine laufenden Abonnements.

Die Gültigkeits- bzw. Einlösezeiträume der jeweiligen Pakete ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Für das 4-Wochen-Paket beträgt der vorgesehene Zeitraum ca. 4 Wochen. Die Leistung ist grundsätzlich spätestens innerhalb von 6 Wochen einzulösen.

Für das 8-Wochen-Paket beträgt der vorgesehene Zeitraum ca. 8 Wochen. Die Leistung ist grundsätzlich spätestens innerhalb von 12 Wochen einzulösen.

Bei Urlaub oder nachgewiesener Erkrankung des Kunden sowie bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Trainers kann sich der jeweilige Einlösezeitraum entsprechend verlängern.

Individuelle abweichende Vereinbarungen sind möglich.

§ 6 Absagen und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine für Einzelstunden, Pakete und Abonnements können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen gilt die vereinbarte Leistung grundsätzlich als beansprucht. Bei Einzelstunden wird die vereinbarte Vergütung fällig; bei Paketen wird die entsprechende Einheit vom verfügbaren Kontingent abgezogen.

Bei Abonnements bleibt die vereinbarte monatliche Vergütung bestehen.

Bei wiederholter Verschiebung vereinbarter Termine kann der Trainer weitere Termine nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten anbieten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin besteht nicht. Der vereinbarte Einlösezeitraum des Pakets bleibt hiervon unberührt.

Unabhängig davon kann der Trainer in besonderen Fällen aus Kulanz von einer Berechnung oder Anrechnung absehen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Einzelstunden und Pakete sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen, sofern im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung.

Eine Barzahlung ist bei Einzelstunden und Paketen nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Bei Monatsabonnements erfolgt die Zahlung entsprechend § 3 im Voraus zum Beginn des jeweiligen Zahlungszeitraums.

§ 8 Gesundheit und Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige Umstände, die für die Durchführung des Trainings relevant sein können, vor Beginn des Trainings und während der Zusammenarbeit unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde versichert, gesundheitlich grundsätzlich in der Lage zu sein, am vereinbarten Training teilzunehmen.

Der Trainer ist berechtigt, Übungen oder Trainingseinheiten anzupassen, einzuschränken oder abzubrechen, wenn dies aufgrund gesundheitlicher Angaben, Beschwerden oder während des Trainings auftretender Auffälligkeiten erforderlich erscheint.

Werden relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken vom Kunden nicht mitgeteilt, kann eine darauf beruhende Beeinträchtigung der Trainingsdurchführung nicht dem Trainer zugerechnet werden.

Die Teilnahme am Personal Training erfolgt eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 10 Individuelle Vereinbarungen und Kulanz

Individuelle Vereinbarungen zwischen Trainer und Kunde können von den allgemeinen Regelungen dieser AGB abweichen und werden, soweit erforderlich, gesondert festgehalten.

Freiwillige Kulanzleistungen oder ein freiwilliges Entgegenkommen des Trainers begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung in zukünftigen Fällen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen oder sonstigen Vertragsbedingungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.